Die Forstverwaltung ist bestrebt Wald und Wild als eine Einheit zu betrachten, wobei die Priorität auf Wald ausgerichtet ist.

 

90% unserer Jagdfläche ist an Abschussnehmer vergeben, wobei die Mindestfläche pro Jäger zumindest Eigenjagdgröße (115 ha) haben muss. Die Dauer des Übereinkommens ist auf 9 Jahre ausgelegt.

 

Die Jagdaufsicht und Leitung wird durch die Forstverwaltung ausgeübt, die auch die Abschusspläne bei der Behörde einreicht und für die Erfüllung verantwortlich ist.

 

Alles erlegte Wild muss in der stiftseigenen Wildbrettkammer abgeliefert werden, um den Abschuss vor allem des weiblichen Wildes der Behörde gegenüber bestätigen zu können.

 

Die Hauptaufgabe der Jagd besteht darin, den Bestand an heimischen Wildtieren zu erhalten und durch Regulation an die Tragfähigkeit des Lebensraumes anzupassen. Wie viel und welches Wild erlegt werden soll, wird von der Behörde bescheidmäßig festgelegt und hängt vom Wildbestand und der Beurteilung der Vegetation ab.

Jährlich werden in der Forstverwaltung ca.

 

Rehwild

320 Stück
Rotwild45 Stück
Schwarzwild250 - 300 Stück

erlegen.